Voraussetzungen für die Zucht im 1. WCD e.V.
1. Gesundheitszeugnisse:
1.1. Hüftgelenksdysplasie (HD):
Röntgenbild bei einem Tierarzt anfertigen lassen, der über ein modernes Röntgengerät verfügt und Erfahrung im HD-Röntgen besitzt. Formular (siehe Welpenmappe) ausfüllen und zusammen mit dem Röntgenbild an den Gutachter schicken lassen:
Tierärztliches Gesundheitszentrum Oerzen
Dr. Alexander Koch
Am alten Werk 6
21406 Melbeck
Dr. Koch schickt sein Gutachten an die Zuchtleitung. Die Zuchtleitung sendet dieses zusammen mit der Abrechnung an den Besitzer zurück. Eintragung in die Ahnentafel erfolgt durch die Zuchtleitung bspw. bei der ZZL. Röntgenbilder verbleiben im Archiv des Gutachters.
Auswertung A = frei oder B = Grenzfall/fast normal sind in der Wällerzucht zulässig.
Mindestalter bei der Röntgenaufnahme: vollendete 18 Monate
1.2. Augenuntersuchung:
Der Tierarzt muss dem sogenannten „Dortmunder Kreis“ angehören.
Adressen sind im Internet unter www.dok-vet.de zu finden.
Kopie oder Durchschlag des Formulars an die Zuchtleitung senden.
1.3. MDR1 (Medikamentenunverträglichkeit):
(Betrifft ausschließlich Hunde, bei denen ein Elternteil +/- ist! Siehe Eintragung in der Ahnentafel oder bei der Zuchtleitung erfragen),
Blutentnahme beim Tierarzt (1 ml EDTA Vollblut), Formular ausfüllen + mit der Blutprobe an das Labor Laboklin, 97688 Bad Kissingen zur Auswertung senden.
Ergebnis + Rechnung werden dem Hundebesitzer vom Labor zugeschickt. Kopie der Auswertung bitte an die Zuchtleitung senden.
Durch gezielte Verpaarungen entstehen im 1. WCD e.V. keine Wäller, die von der Medikamentenunverträglichkeit (-/-) betroffen sind.
1.4. Weitere genetische Untersuchungen:
In Abhängigkeit der Erbgänge unserer Zuchthunde kann die ZL/ZK für die Zuchtzulassung eines Wällers weitere genetisch notwendige Untersuchungen anfordern, Bsp.: Katarakt (HC), Merle, DM, von Willebrand, DNA-Screening. Für Zuchthunde aus den Ausgangsrassen gelten dieselben Anforderungen. Wir setzen dazu den sogenannten DogCheck ein. Wenn notwendig, wird dieser von der ZK gefordert.
2. Mitgliedschaft im 1. Wäller-Club Deutschland e.V.
Aufnahmeantrag bitte an den Kassenwart senden.
3. Zuchtzulassungsprüfung
Mit mindestens 24 Monaten kann Ihr Hund zur Zucht zugelassen werden. Überprüft wird dabei:
3.1. Gehorsam:
- Leinenführigkeit mit Richtungs- und Tempowechsel
- Freifolge mit Richtungs- und Tempowechsel
- Sitz und Platz aus der Bewegung
- Verharren des Hundes in entsprechender Position („Bleib“) beim Weggang des Hundeführers
- freudiges Herankommen beim Abrufen („Hier“).
Kommandos nach eigener Wahl. Mindestanforderung: Alltagsgehorsam.
Idealfall: ein freudig arbeitendes Mensch/Hund-Team.
3.2. Verhalten:
Der Hund sollte sich
- von Fremden ohne Gegenwehr, Angst oder Aggression anfassen lassen (leichte Zurückhaltung wird toleriert).
- mit dem Hundeführer problemlos angeleint durch eine Menschenmenge bewegen, wobei akustische Reize (z. B. fallendes Schlüsselbund) oder optische Reize (z. B. Aufspannen eines Regenschirms) auf den Hund einwirken,
- unter einer Plane oder einem Flattervorhang hindurch führen lassen (optischer Reiz),
- neutral auf die Bedrängung durch eine Menschengruppe verhalten, die Hund und Hundeführer einkreist. Dabei werden zusätzliche akustische Reize, wie in-die-Hände-klatschen, eingesetzt.
Bei all diesen Übungen sollte sich der Hund nach Möglichkeit unbeeindruckt zeigen. Selbstverständlich darf er individuell reagieren (z.B. vorsichtig, neugierig, überrascht), sollte sich aber schnell wieder beruhigen und nicht langfristig beeindruckt sein oder gar panisch oder aggressiv werden.
Alleingelassen, aber angeleint, sollte er sich vorbeigeführten Artgenossen gegenüber neutral verhalten.
Beim Verhaltensteil gibt der Hundeführer keine Kommandos, da die natürlichen, individuellen Reaktionen des Hundes getestet werden und hierbei kein Gehorsam abgefragt wird!
3.3. Spiel- und Arbeitsfreude:
Der Hund sollte
- sich gerne auf ein Zerr- und/oder Ballspiel mit dem Hundeführer (HF) einlassen
- Apportierfreude zeigen und trotzdem unter Kontrolle des HF bleiben
- deutliche Spielmotivation besitzen
- bei einem kurzen Spaziergang wenig Interesse an überholenden Joggern oder Fahrradfahrern zeigen (Jagd-/Hütetrieb).
3.4. Körperbaubeurteilung durch ein clubinternes Bewerterteam:
Bei der Beurteilung des Bewegungsablaufes sollte sich der Hundeführer in einem zügigen Tempo bewegen, so dass der Hund einen flüssigen Trab zeigt (möglichst kein Passgang, kein Galopp, kein Anspringen des Hundeführers).
Außerdem muss sich der Hund
- von den Bewertern an allen Körperteilen abtasten lassen (Besitzer darf dabei Hilfestellung leisten)
- einer Zahnkontrolle unterziehen
- vermessen und wiegen lassen.
Tipps:
Wenn man mit seinem Wäller eine Zuchtzulassungsprüfung ablegen möchte, sollte man sich vor allzu großem Ehrgeiz hüten. Das führt nur dazu, dass man selbst angespannt und nervös agiert und sich diese Stimmung möglicherweise auf den sensiblen Hund überträgt.
Auch wenn man die Prüfungsangst nicht ganz abschütteln kann, sollte man sich um ruhiges Verhalten und freundliche Stimmlage bemühen. Meist kommt man dadurch selbst wieder ins seelische Gleichgewicht zurück. Es werden keine Noten vergeben und nur mit „bestanden“ oder „zurückgestellt“ beurteilt. In letzterem Fall kann der Hund erneut (kostenlos) bei einer nächsten Zuchtzulassungsprüfung vorgestellt werden.
4. Teilnahme an einem Züchterseminar
Die Teilnahme am Züchterseminar ist für Erstzüchter (Hündinnenbesitzer) Pflicht vor dem ersten Wurf. Es werden die wichtigsten Punkte zu den Themen:
- Anforderungen an die Zuchtstätte
- Deckakt
- Trächtigkeit
- Geburt
- Aufzucht/Prägung
- Umgang mit den Käufern
behandelt und mit vielen Bildern anschaulich dargestellt.
Außerdem gibt es wichtige Erklärungen zum Ursprung und Aufbau der Wällerzucht. Auch Deckrüdenbesitzer und Zuchtinteressierte sind herzlich willkommen.
Z. Zt. sind grundsätzlich 1 - 2 Termine pro Jahr geplant.
5. Sachkundenachweis des angehenden Züchters/der angehenden Züchterin:
Wällerzüchter müssen laut Zuchtordnung einen Fragebogen mit sachkundlichen Fragen zur Hundehaltung (Gesundheit/Erziehung/kanides Verhalten etc.) zufriedenstellend beantworten. Der Fragebogen besteht aus 50 Fragen (Multiple Choice) und wird im Anschluss an das Züchterseminar ausgefüllt. Ab 75% richtiger Antworten gilt der Test als bestanden. Bei Nichtbestehen kann auch diese Überprüfung wiederholt werden.
Für Rüdenbesitzer ist die Sachkundeprüfung freiwillig.