Bis zum Fristende am 14. April 2023 sind dieses Mal vier weitere Anträge von Mitgliedern zur Beschlussfassung eingegangen, die in der Mitgliederversammlung zu beraten und entscheiden sind. Einen weiteren Antrag gibt es unter Verschiedenes. Wir, die Vorstandsmitglieder, hoffen auf rege und zahlreiche Teilnahme.
Jedes Mitglied hat jetzt noch zwei Wochen Zeit, sich mit der ergänzten Tagesordnung auseinanderzusetzen.
Hier nun die finale Einladung:
Einladung zur Mitgliederversammlung 2023
Liebe Mitglieder,
wir laden zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 am Freitag, den 05. Mai 2023, Beginn 18 Uhr, im DAV Haus Astenberg in 59955 Winterberg, Astenberg 3, ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch die Vorsitzenden des Vorstands
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung, Festlegung Versammlungsleiter
- Entgegennahme des Jahresberichts für das abgelaufene Geschäftsjahr, des Kassenberichts, des Kassenprüfungsberichts und Entlastung des Vorstands
- Bericht der Zuchtleitung
- Wahl eines Schriftführers
- Turnusmäßige Wahl der Zuchtkommission
- Turnusmäßige Wahl des Ehrenrats
- ggf. weitere Wahlen, abhängig von den Wahlen zu den Punkten 5 bis 7
- Anträge auf Änderung der Satzung §§ 1 und 7
- Antrag auf Erhöhung der HD-Kaution
- Antrag auf Überarbeitung der Webseite des 1. WCD e.V.
- Antrag auf Änderung der Zuchtordnung § 9 (Anforderungen für Deckrüdenbesitzer)
- Antrag auf Änderung der Zuchtordnung § 11 (Zuchtvoraussetzungen an Wäller-Deckrüden)
- Verschiedenes (Antrag auf Verlesen eines Schreibens)
zu Tagesordnungspunkt 5 - (Wahl eines Schriftführers)
Bei der turnusmäßigen Wahl des Vorstands 2022 blieb die Position des Schriftführers unbesetzt. Sie wird deshalb 2023 erneut zur Wahl angeboten.
zu Tagesordnungspunkt 8
In Abhängigkeit von den vorhergehenden Wahlergebnissen können weitere Wahlen für dann unbesetzte Ämter erforderlich werden.
zu Tagesordnungspunkt 9 - (Anträge auf Änderung der Satzung §§ 1 und 7)
Der Vorstand beantragt in § 1 die Verlegung des Vereinssitzes von Mechernich nach Berlin und in § 7 die Streichung von Absatz 3 Satz 2 ("Der Vorstand kann Verwarnungen und Verweise aussprechen, Geldbußen verhängen oder einen befristeten bzw. dauerhaften Ausschluss bekanntgeben.").
zu Tagesordnungspunkt 10 - (Antrag auf Erhöhung der HD-Kaution)
Von Mitgliedern wird beantragt, die HD-Kaution auf einen Betrag zwischen 220 und 250 Euro zu erhöhen. Den genauen Betrag soll die Mitgliederversammlung festlegen. Begründet wird der Antrag mit den gestiegenen Untersuchungskosten, die die Höhe der bisherigen HD-Kaution deutlich übersteigen.
zu Tagesordnungspunkt 11 - (Antrag auf Überarbeitung der Webseite des 1. WCD e.V.)
Von Mitgliedern wird der Antrag auf formale und inhaltliche Überarbeitung sowie regelmäßige Aktualisierung der Webseite gestellt, da die Webseite die Visitenkarte des Clubs und die wichtigste Werbeplattform ist und bei Interessenten keinen negativen Eindruck hinterlassen soll. Die Antragsteller zählen neben der Aktualisierung von Zuchtstätten, Zuchthündinnen über der Altersgrenze oder Bildern formale Korrekturen (Zeilenabstände, Leerzeichen usw.) auf. Auch sollen die Gesamtwurfliste wieder auf der Webseite geführt und die DNA-Screenings der Hunde stärker hervorgehoben werden, um die Vorzüge des WCD zu verdeutlichen.
zu Tagesordnungspunkt 12 - (Antrag auf Änderung der Zuchtordnung § 9)
Von Mitgliedern wird der Antrag gestellt, die Verpflichtung zur Mitgliedschaft von Deckrüdenbesitzern im 1. WCD e.V. aufzuheben (Wäller, die eine ZZL im 1. WCD e.V. bestanden haben, sollen auch ohne Mitgliedschaft zur Zucht eingesetzt werden können). Begründet wird dies damit, dass mehr Deckrüden zur Verfügung stehen müssen und Hunde so ggf. der Wällerzucht im WCD nicht verloren gehen.
zu Tagesordnungspunkt 13 - (Antrag auf Änderung der Zuchtordnung § 11 (1))
Von Mitgliedern wird beantragt, dass für Wällerrüden die gleichen Zuchtvoraussetzungen gelten sollen wie für Briard- und Aussierüden, unabhängig davon, ob sie im 1. WCD gezüchtet wurden oder aus einem anderen Wäller-Zuchtverein stammen. Begründet wird dies damit, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Deckrüden nicht ausreiche und Möglichkeiten geschaffen werden, dass Wällerrüden neuer Blutlinien zur Verfügung gestellt werden.
Unverändert sollen § 10 (2) und (4) der Zuchtordnung, die die Anforderungen zu den Gesundheitszeugnissen und den Zuchtbestimmungen enthalten, bleiben.
Wir freuen uns auf die Teilnahme zahlreicher Mitglieder. Auch Nichtmitglieder sind als Gäste willkommen.
Herzliche Grüße
Ina Dürr
1. Vorsitzende